27. Dezember 2007
Spielen ohne Torwarthelm
Thomas Hecker
Seit Einführung des eingeschränkten "torwartlosen Spiels" stellt sich für mich folgende Frage:
Eine Mannschaft spielt mit einem Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts. Es kommt zu einer kurzen Ecke, jetzt stellt diese Mannschaft fest, dass sie keinen Torwarthelm dabei hat und auch nicht beschaffen
kann. M.E. muss dann das Spiel abgebrochen werden, weil der Feldspieler mit den Rechten des Torwarts verpflichtet ist, einen Helm bei der Abwehr einer kurzen Ecke zu tragen. Ist das zutreffend?
Antwort der DHB KSR
Diese Sichtweise ist zutreffend, da nach der Verhängung einer Strafecke nur der Wechsel eines verletzten oder vom Spiel ausgeschlossenen Torwarts zulässig ist. Selbst wenn das der Fall wäre, müsste ein Wechsel innerhalb derselben Kategorie erfolgen, so dass zur Abwehr der Strafecke wiederum ein Feldspieler mit den Rechten eines Torwarts ins Tor müsste (§ 2.3a), der ja zum Tragen eins Torwarthelms verpflichtet ist (§ 10.1). Eine Mannschaft sollte sinnvollerweise vor Beginn des Spiels sich Klarheit darüber verschaffen, ob sie einen Schutzhelm dabei hat oder nicht.
Weitere Regelfragen:
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